Kontakt

Nimm Kontakt auf

Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Mannheim e.V. findest du hier .

Kontakt-Icon

Kontakt

Du hast Fragen, Kommentare oder Feedback – tritt mit uns in Kontakt .

Teilnahmebedingungen

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangsausschreibung möglich. Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren (nach Bestätigung der Kontroll-E-Mail) wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen.

Teilnehmer aus anderen Gliederungen geben bitte auch die entsendende Gliederung und den Landesverband mit an.

1. Kontaktadresse

DLRG, Bezirk Mannheim e.V.
August-Kuhn-Str. 33
68167 Mannheim

Tel.:      0621 37 33 37
Fax:      0621 33 46 47
E-Mail:  geschaeftsstelle@mannheim.dlrg.de

Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Sie erhalten im Falle der Absage eine entsprechende Nachricht. Für Ihre evtl. auftretenden Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!

2. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gebunden. Ebenso erkennt der Teilnehmer mit seiner Anmeldung zum jeweiligen Lehrgang die zu Grunde liegende Prüfungsordnung der DLRG e.V. sowie die Dienstanweisungen/ Ausführungsbestimmungen seiner Gliederung an. Hierüber hat er sich selbst bei seiner Gliederung zu informieren.

Im Anmeldeformular ist anzukreuzen, ob die Teilnahmevoraussetzungen erbracht werden. Die Nachweise darüber sind im Original zum Lehrgang mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Teilnahmevoraus­setzungen zu jedem dieser Lehrgänge erneut nachzuweisen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen können nach Rücksprache anerkannt werden. Sie sind ebenfalls nachzuweisen.

Sollten die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Lehrgangsbeginn nicht erfüllt werden können, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden. Wir behalten uns die in Rechnungstellung von Stornokosten in Höhe von 50% der Lehrgangsgebühr vor. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgangsbeginn nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder eine Teilnahme verwehren. In diesem Fall behalten wir uns ebenfalls die in Rechnungstellung von Stornokosten in Höhe von 50% der Lehrgangsgebühr vor.

Ein Anspruch auf eine Teilnahme oder eine bestimmte Anzahl von Lehrgangsplätzen für andere DLRG-Gliederungen als dem Bezirk Mannheim und deren Teilnehmer besteht grundsätzlich nicht. Ausgenommen sind Lehrgänge im Auftrag des Landes- oder Bundesverbandes. Je Gliederung/Ortsgruppe der DLRG können bei Verfügbarkeit maximal zwei Teilnehmer bei der Anmeldung zu einem identischen Lehrgang zugelassen werden. Weitere Personen aus dieser Gliederung werden in eine Warteliste aufgenommen. Zum Meldeschluss ist – bei freien Lehrgangsplätzen – die Zulassung weiterer Personen über zwei Teilnehmer hinaus entsprechend der Reihenfolge auf der Warteliste möglich. Die DLRG, Bezirk Mannheim e.V., behält sich die Vergabe von Plätzen bei eigenen Lehrgängen entsprechend der internen dienstlichen Notwendigkeiten vor.

Das Bildungsangebot richtet sich primär an DLRG-Mitglieder. Bestimmte Lehrgänge können auch von Nichtmitgliedern nach Rücksprache mit der DLRG-Geschäftsstelle belegt werden. Für die Inanspruchnahme ermäßigter Teilnehmer­gebühren ist die Mitgliedschaft in der DLRG (Bezirk Mannheim e.V.) Voraussetzung. Diese ist auf Verlangen nachzuweisen. Teilnehmer, die nicht Mitglied der DLRG, Bezirk Mannheim e.V., bzw. einer anderen DLRG-Gliederung sind, müssen vergleichbare fachliche Voraussetzungen nachweisen können und/oder haben eine höhere Teilnehmergebühr zu zahlen.

3. Teilnehmerbeitrag

Ein Versand einer Lehrgangseinladung nach Meldeschluss erfolgt NICHT! Zu zahlende Kursbeiträge sind, wie in der jeweiligen Lehrgangsausschreibung angegeben, zu zahlen. Grundsätzlich sind Lehrgangsgebühren am Beginn des ersten Lehrgangstages in bar zu begleichen. Nach Absprache mit der DLRG-Geschäftsstelle kann aber auch die Zahlung per Rechnung vereinbart werden.

Zahlungsmöglichkeiten:

  1. Bar bei Lehrgangsbeginn
  2. Vorabzahlung bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn an
    DLRG, Bezirk Mannheim e. V.
    IBAN: DE65 6705 0505 0030 1440 07
    bei der Sparkasse Rhein Neckar Nord
    BIC: MANS DE66 XXX
  3. Nach vorheriger Absprache per Rechnung.

Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!

Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein.

4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die DLRG, Bezirk Mannheim e.V., behält sich die Vergabe von Plätzen bei eigenen Lehrgängen entsprechend der internen dienstlichen Notwendigkeiten vor.

Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht. Absagen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!

5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen

Bei Stornierung der Anmeldung hat eine rechtzeitige Mitteilung durch den Teilnehmer persönlich zu erfolgen. Bei einer durch den Teilnehmer verschuldeten Nichtteilnahme und Absage innerhalb weniger als einer Woche vor dem Lehrgang behalten wir uns die in Rechnungstellung von Stornokosten in Höhe von 50% der Lehrgangsgebühr vor.

Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests wird von einer Forderung abgesehen.

Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.

6. Lehrgangsänderungen

Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

Organisatorische Hinweise

1. Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort

Lehrgänge finden, sofern nicht anders angegeben, in den Räumlichkeiten der DLRG, Bezirk Mannheim e.V., statt. Die Teilnehmer werden gebeten, 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn einzutreffen, um einen reibungslosen Kursbeginn und -ablauf zu gewährleisten.

2. Unterbringung/Verpflegung

Bei mehrtägigen Lehrgängen kann eine Unterbringung, sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben nicht erfolgen! Wir sind im Bedarfsfall gerne bei der Vermittlung eines Hotels o.ä. behilflich.

Die Verpflegung erfolgt im Rahmen des Lehrgangs. Sofern bei der Anmeldung angegeben, kann auf Allergien, Unverträglichenkeiten oder den Wunsch nach vegetarischer Verpflegung im Rahmen der Möglichkeiten eingegangen werden.

Die Teilnehmer bestätigen mit Ihrer Lehrgangsanmeldung, dass Sie die DLRG, Bezirk Mannheim e.V. und Ihre Ausbilder und Assistenzpersonal von jeglicher Haftung hinsichtlich der Zubereitung und Versorgung mit Lehrgangsverpflegung freistellen.

3. Störungsfreier Kursablauf

Lehrgänge werden in der Regel gemäß eines in der jeweiligen Prüfungsordnung oder einer Ausführungsbestimmung festgelegten zeitlichen Umfangs angeboten. Diese Zeiten sind Mindestausbildungszeiten, die von den Teilnehmern einzuhalten sind. Sollten diese nicht erfüllt werden, kann der Lehrgangsleiter die Bestätigung der Lehrgangsteilnahme verweigern oder die Teilnahme an der zum Lehrgang gehörigen Prüfung versagen.

Das Mitbringen betreuungspflichtiger Kinder oder von Tieren zu den Lehrgängen ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen sind im Vorfeld mit der Lehrgangsleitung über die DLRG-Geschäftsstelle abzustimmen. Die Nutzung von Mobiltelefonen im Lehrgang ist nicht erwünscht. Sollten dringende Erfordernisse zur Nutzung bestehen, sind die Teilnehmer gehalten, den Ausbildungsraum störungsfrei zu verlassen und vor der Tür ihr Gespräch zu führen.

Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten sind berechtigt, im Falle von Störungen den Lehrgang zu unterbrechen oder Teilnehmer auszuschließen. Eltern minderjähriger Kursteilnehmer haben im Vorfeld Regelungen mit ihrem Kind abzustimmen, wie in diesem Falle eine sichere Heimkehr des Kindes gewährleistet wird. Die Lehrgangsleitung ist ggf. hiervon zu unterrichten.

4. Teilnahme und Lizenzierung

Jeder Teilnehmer erhält bei Erfüllung der Lehrgangszeiten und/oder Prüfungsleistungen für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung bzw. Urkunde über die erfolgreich abgelegte Prüfung. Diese dient vor allem der Vorlage bei der entsendenden Gliederung. Sich aus der Teilnahme am Lehrgang ergebende Möglichkeiten einer Lizenzverlängerung sind ggf. durch den Teilnehmer bei seiner Gliederung zu beantragen und werden von dieser bescheinigt. Ausnahmen bilden Lehrgänge, die im Auftrag der verlängerungsgebenden Gliederung erfolgen. Hier wird die Verlängerung durch die Lehrgangsleitung erteilt. Entsprechende Regelungen innerhalb der Gliederung und die Meldung der Verlängerung sind durch den Teilnehmer gegenüber der Gliederung zu leisten.

Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren oder die Zulassung zur abschließenden Prüfung untersagen. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Die DLRG, Bezirk Mannheim e.V., ist daran interessiert, Lehrgangsnachweise bzw. Urkunden in einem würdigen und öffentlichkeitswirksamen Rahmen an die Teilnehmer der jeweiligen Kurse auszugeben. Daher finden jährlich Ehrungsfeiern statt (etwa im Zeitraum Anfang Juli) anlässlich derer die Urkunden überreicht werden. Eine vorzeitige Ausgabe eines Nachweises ist ggf. abzusprechen.

5. Abbruch/Absage im Einsatzfall

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft hat sich als eine der Hauptaufgaben die Rettung von Menschen aus Wassernot sowie die Mitwirkung am Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Länder zu eigen gemacht. Viele unserer Ausbilder sind erfahrene Einsatzkräfte, die sich ehrenamtlich fast ganzjährig dieser Aufgabe stellen und Bereitschaftsdienst leisten.

Daher kann es im Falle eines Unglücks, eines Wassernotfalls oder einer Katastrophe dazu kommen, dass unsere Ausbilder alle oder teilweise für diese Aufgabe benötigt werden. Dies kann zu einer Unterbrechung oder einem Abbruch des Lehrgangs führen. Ein Anspruch auf Fortführung des Lehrgangs, eine Fortsetzung zu einem bestimmten Termin oder die Rückzahlung von Lehrgangsgebühren besteht in diesem Fall nicht. Schadensersatzleistungen etwa für zusätzliche Fahrtkosten u.ä. werden hiermit ausgeschlossen. Die DLRG, Bezirk Mannheim e.V., bemüht sich darum, die Beendigung des jeweiligen Lehrgangs entsprechend der Verfügbarkeit ihrer ehrenamtlichen Mitarbeiter zeitnah zu ermöglichen.

6. Bildung von Fahrgemeinschaften

Die DLRG, Bezirk Mannheim e.V., bemüht sich um den Umweltschutz und sorgt sich um den sicheren Hin- und Rückweg speziell jüngerer und jugendlicher Teilnehmer zu/von ihren Kursen. Daher streben wir die Bildung von Fahrgemeinschaften, vorzugsweise zwischen Teilnehmern aus gleichen Ausbildungsgruppen, Gliederungen oder Stadtteilen, an. Die Teilnehmer stimmen mit ihrer Lehrgangsanmeldung nach Wunsch zu, dass die DLRG-Geschäftsstelle berechtigt wird, Kontaktdaten zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften an andere Lehrgangsteilnehmer weiterzugeben.

7. Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.